Arbeitnehmer-Sparzulage im Konto-Testsieger.de Lexikon

Die Arbeitnehmer-Sparzulage

Definition Arbeitnehmer-Sparzulage:

Bei der Arbeitnehmer-Sparzulage handelt es sich um eine direkte Geldzuwendung des Staates an Arbeitnehmer, die ihre vermögenswirksamen Leistungen über den Arbeitgeber anlegen lassen. Die rechtliche Grundlage der Arbeitnehmer-Sparzulage bildet dabei das Fünfte Vermögensbildungsgesetz.

Um die Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten zu können, darf ein Arbeitnehmer nicht mehr als 20.000 Euro (Ledige) oder 40.000 Euro (Verheiratete) brutto verdienen. Werden die vermögenswirksamen Leistungen zur wohnwirtschaftlichen Verwendung eingesetzt, sinken diese Grenzen sogar auf 17.900, bzw. 35.800 Euro.

Die Höhe der Arbeitnehmer-Sparzulage richtet sich stets nach der Vertragsart, in den die Vermögenswirksamen Leistungen einfließen:

  • Wertpapiersparverträge: 20%
  • Beteiligungssparen: 20%
  • Bausparverträge: 9%
  • direkte, wohnwirtschaftliche Verwendung: 9%

Bei Bausparverträgen und bei direkter, wohnwirtschaftlicher Verwendung kann zudem die Wohnungsbauprämie beantragt werden.

Auswirkung der Arbeitnehmer-Sparzulage:

Jeder Arbeitnehmer sollte dringend überprüfen, ob er unter den Einkommensgrenzen zur Gewährung der Arbeitnehmersparzulage liegt. Ist dies der Fall, sollte auf jeden Fall ein vermögenswirksamer Sparvertrag abgeschlossen werden. Ob man sich dabei nun für einen Wertpapiersparvertrag, für das Beteiligungssparen oder für einen Bausparvertrag entscheidet, hängt stets von der individuellen Situation ab und kann nicht pauschaliert werden.

Gerade ein Bankwechsel kann eine gute Gelegenheit darstellen, sich völlig neu mit diesem Thema zu befassen und von jetzt an alle staatlichen Fördermittel mitzunehmen. Nachdem Sie sich also in unserem Girokonto Vergleich umgesehen und sich für ein leistungsstarkes und günstiges Girokonto entschieden haben, empfehlen wir Ihnen, auch unseren Bauspar- oder Wertpapiersparvertragsvergleich zu nutzen und sich einen entsprechenden Vertrag zur Ausnutzung sämtlicher staatlicher Fördermittel zu besorgen.

Gerade vor dem Hintergrund des immer stärker werdenden Verfalls der staatlichen Sicherungssysteme und der immer höheren Belastung der Bürger, sollte man nicht länger gewillt sein, Geld zu verschenken. Das optimale Ausnutzen der Vermögenswirksamen Leistungen sollte daher ganz oben auf Ihrer Agenda stehen. Wir zeigen Ihnen, wie es geht.

Weitere Begriffe im Konto-Lexikon