Das Postbank Girokonto: Giro plus

Das Postbank Giro plus

Im Jahr 1989 hat das sogenannte Poststrukturgesetz der Postbank den Weg in die Eigenständigkeit ermöglicht. Nach dem Zusammenschluss mit der Deutschen Post Postbank der ehemaligen DDR konnte das Unternehmen Postbank, das heute auch an der Börse notiert ist, durchstarten. Mittlerweile gehört die Postbank AG zu den führenden Größen, wenn es um Angebote wie zum Beispiel das Girokonto geht.

Bei der Postbank hat der Kunde die Wahl zwischen unterschiedlichen Girokontenarten, von denen das Postbank Giro plus vorgestellt werden soll. Ein kompaktes Konto, das zusätzlich zum attraktiv verzinsten Tagesgeldkonto auch noch auf Wunsch ein kostenloses Wertpapierdepot und eine im ersten Jahr kostenlose Visakarte für den Kontoinhaber bereithält.

Die Vorteile im Überblick:

  • Girokonto mit Tagesgeldkonto
  • kostenlose Kontoführung bei monatlichem Gehaltseingang
  • VISA im ersten Jahr kostenlos
  • optional ein kostenloses Wertpapierdepot
  • Kostenlos Bargeld abheben an über 9.000 Geldautomaten der Cash-Group, in mehr als 850 Postbank Finanzcentern und in vielen Filialen der Deutschen Post
  • mit der Kreditkarte im In- und Ausland ebenfalls kostenfrei Bargeld
  • Auf Wunsch und bei entsprechender Bonität Dispositionskredit

Folgende Leistungen gehören ebenfalls zum kostenlosen Angebot:

  • Einrichten und ändern sowie das Löschen von Daueraufträgen
  • Nutzung der Kontoauszugsdrucker
  • Online Kontoauszug
  • Teilnahme am Online Banking

Allerdings sind an die Kontoführung zu den genannten Vorteilen Bedingungen geknüpft wie zum Beispiel ein monatlicher bargeldloser Gehaltseingang. Gibt es keinen Gehaltseingang, kostet die Kontoführung 5,90 Euro. Das Tagesgeldkonto wird derzeit ab dem ersten Euro mit verzinst. Visakarte und Postbankcard (auch für den Partner) sind kostenlos. Der Dispositionskredit kostet bei Inanspruchnahme 12,30 Prozent pro Jahr. Für die Einrichtung des Dispositionskredites und die Ausstellung einer Visakarte müssen die Kunden bei der Postbank die letzten drei Einkommensnachweise vorlegen.