Die Regeln, die Sie vor dem Abschluss kennen sollten
Ausgezahlt wird frühestens mit 65. Spätestens mit 70 muss die Auszahlung
beginnen. Früher geht nur, wenn auch Ihre gesetzliche Rente früher beginnt. Bei Riester lag diese
Grenze bei 62 – das Altersvorsorgedepot bindet das Geld also drei Jahre länger.
Bis zu 30 Prozent können Sie auf einen Schlag entnehmen. Der Rest läuft als lebenslange
Rente oder als Auszahlungsplan, der mindestens bis zu Ihrem 85. Lebensjahr reichen muss. Eine Pflicht
zur lebenslangen Verrentung gibt es nicht mehr – das ist der zweite große Bruch mit Riester. Wer
älter als 85 wird, muss allerdings wissen, dass ein reiner Auszahlungsplan dann endet.
Besteuert wird nachgelagert. Auf den geförderten Teil – Ihre Beiträge bis 1.800 Euro, die
Zulagen und die daraus erwirtschafteten Erträge – zahlen Sie im Alter Ihren persönlichen Steuersatz.
Für den ungeförderten Teil gelten die milderen Regeln für Kapitalerträge. Rechnen Sie also nicht mit
der Abgeltungsteuer von gut 26 Prozent: Auf den geförderten Teil kann es mehr sein.
Vorzeitig heran kommen Sie nicht ohne Verlust. Wer kündigt oder vor 65 entnimmt, muss die
erhaltenen Zulagen und die geltend gemachten Steuervorteile zurückzahlen. Unschädlich sind der
Wechsel zu einem anderen Anbieter, die Verwendung für selbstgenutztes Wohneigentum und die
Übertragung im Todes- oder Scheidungsfall.
Ihr Riester-Vertrag läuft weiter. Bestehende Verträge behalten ihre Förderung, neue
Riester-Abschlüsse sind ab 2027 nicht mehr möglich. Ein Wechsel in die neue Systematik ist möglich,
ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen – Kosten des Anbieters für den Wechsel können
aber anfallen. Eine gesetzliche Frist dafür gibt es nicht.