Deutsche und europäische Sicherung im Vergleich
Die Unterschiede sind kleiner, als der Bauch vermutet – und größer, als die
Rechtslage nahelegt.
Was gleich ist. 100.000 Euro je Kunde und Institut, Auszahlung binnen sieben Arbeitstagen,
kein Antrag nötig. Das steht in der EU-Einlagensicherungsrichtlinie und gilt in jedem
Mitgliedstaat.
Was unterschiedlich ist. Zuständig ist die Einrichtung des Landes, in dem das Institut
zugelassen ist. Bei einem Institut aus einem anderen EU-Staat führt der Weg dorthin – mit deren
Formularen und in deren Sprache, auch wenn die Auszahlung praktisch über eine Stelle im
Wohnsitzland abgewickelt wird.
Was die Größe angeht. Ein nationaler Sicherungsfonds ist so leistungsfähig wie das
Bankensystem, das ihn speist. Bei einem einzelnen Institut spielt das keine Rolle; in einer
systemischen Krise könnte es eine spielen. Genau deshalb nehmen viele Anleger die deutsche Sicherung
als Kriterium – wir halten das für nachvollziehbar und bilden es hier als Filter ab.
Was der Filter kostet. Er schließt Anbieter aus, die in anderen Kriterien gut abschneiden.
Wer den Sitz der Sicherung nicht zum Kriterium machen will, findet die vollständige Liste in unseren
übrigen Rangfolgen.